Was meine Dienstleistungen kosten und wer was bezahlt
Diese Leistungen sind durch die Grundversicherung gedeckt:
Die Grundversicherung deiner Krankenkasse übernimmt Leistungen der Hebammen ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Dazu gehören:
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7 Kontrolluntersuchungen in der normalen Schwangerschaft
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Betreuung der Risikoschwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt
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Beitrag von 150 Franken an einen Geburtsvorbereitungskurs
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Betreuung daheim durch die Hebamme bis 56 Tage nach der Geburt. Vorgesehen sind bis zu 10 Besuche, nach Frühgeburt, Zwillingsgeburt, Kaiserschnitt und bei Erstgebärenden bis zu 16 Besuche.
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Nachkontrolle 6 Wochen nach der Geburt
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Insgesamt 3 Stillberatungen während der Schwangerschaft oder der gesamten Stillzeit
Für folgende Kosten kommst du selber auf:
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Beratungs-/Vorgespräch in der Schwangerschaft: 150 Franken
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Individuelle Geburtsvorbereitung: 300 Franken
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Stillberatung für den Fall, dass du die 3 Beratungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden, schon eingelöst hast: 120 Franken
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Akupunktur und Taping: 80 Franken
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Für die Wochenbettbetreuung stelle ich dir eine einmalige Pikettdienstentschädigung in Rechnung. Sie kostet je nach Wohngemeinde zwischen 120 bis 250 Franken. Dieser Betrag geht primär zu deinen Lasten, da in den Regionen March und See/Gaster nicht alle Gemeinden für den Hebammenpikettdienst aufkommen.
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Bei einigen dieser Angebote übernimmt möglicherweise deine Krankenkasse die Kosten oder zumindest einen Teil davon. Erkundige dich unbedingt danach.